Die Schulkonferenz der Barbaraschule beschließt, dass bei der Vergabe der VGS-Plätze folgende Kriterien zu berücksichtigen sind.
(Hierfür müssen entsprechende Nachweise erbracht werden.)

  1. Vollzeitbeschäftigung beider Erziehungsberechtigten
    bzw. des Erziehungsberechtigten bei Alleinerziehenden

  2. Teilzeitbeschäftigung, Schichtdienst (Arbeitszeit betrifft die Betreuungszeiten)

  3. Teilnahme an einem Sprachkurs (Kurszeiten betreffen die Betreuungszeiten)



Anmeldeüberhang

Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die freien Plätze in der VGS, wird eine Warteliste eingerichtet.

Bei schriftlich nachgewiesenen gleichen Voraussetzungen erfolgt die Vergabe der Plätze nach Jahrgangsstufen aufsteigend:

  1. SchülerInnen aus dem Jahrgang 1

  2. SchülerInnen aus dem Jahrgang 2

  3. SchülerInnen aus dem Jahrgang 3

  4. SchülerInnen aus dem Jahrgang 4


Die Eltern werden frühzeitig informiert, falls ihr Kind im folgenden Schuljahr keinen VGS-Platz erhalten kann.

 

Schulkonferenzbeschluss vom 24.10.2023


 
   
© GGS Barbaraschule Mülheim