Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2020/2021
Montag, 15.02.2021 Rosenmontag, beweglicher Ferientag (keine OGS-Betreuung)
Dienstag, 16.02.2021 Veilchendienstag, beweglicher Ferientag
Freitag, 14.05.2021 Beweglicher Ferientag (nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, 04.06.2021 Beweglicher Ferientag (nach Fronleichnam)
Dienstag, 16.02.2021 Veilchendienstag, beweglicher Ferientag
Freitag, 14.05.2021 Beweglicher Ferientag (nach Christi Himmelfahrt)
Freitag, 04.06.2021 Beweglicher Ferientag (nach Fronleichnam)
Regelung zur Festlegung der bewegl. Ferientage
Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei und in den Schuljahren 2020/21 und 2023/24 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Mindestens einer der beweglichen Ferientage ist den örtlichen Verhältnissen bei Festen entsprechend, insbesondere in der Karnevalszeit, als Brauchtumstag festzulegen. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger. Eine einheitliche Regelung für alle Schulen einer Gemeinde ist anzustreben. Die Entscheidung ist spätestens acht Wochen vor Beginn der Sommerferien des kommenden Schuljahres zu treffen. Die Schulleitung unterrichtet unverzüglich die Schülerinnen und Schüler, Eltern und die Schulaufsichtsbehörde.