Einladung zur 2. Schulpflegschaftssitzung im Schj. 2018/2019
An
- Schulleitung
- Klassenpflegschaftsvorsitzende und Vertreter
- Vorsitzender v. Förderverein
- Elternvertreter OGS und VGS
Sehr geehrte Schulpflegschaftsmitglieder,
anlässlich unserer 2. Schulpflegschaftssitzung, möchte ich Sie
am Montag, 18.02.2019 um 19.30 Uhr in Raum 10 (Klassenraum der 3b) der Barbaraschule einladen.
Auf der Tagesordnung stehen folgenden Punkte:
TOP 1: Begrüßung
TOP 2: Projektwoche 2019 Thema: Zirkus
TOP 3: Zusammenarbeit Eltern & Schule
TOP 4: Verschiedenes
Ich hoffe auf zahlreiches Erscheinen und freue mich auf einen informativen Abend.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Mady Derißen-Kreutzer
Schulpflegschaftsvorsitzende
Unsere Schulpflegschaftsvorsitzenden im Schuljahr 2018 / 2019

§ 72 Schulpflegschaft (Auszug aus dem Schulgesetz NRW)
(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.
(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.
(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.
(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.