vorsitzende 2023
Am Donnerstag, 7. September 2023 wurden auf der 1. Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr 2023/2024 Frau Derißen-Kreutzer (Klasse 4b) als Schulpflegschaftsvorsitzende und Frau Fromlowitz (Klasse 3b) zur Stellv. Schulpflegschaftsvorsitzenden gewählt.
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Am Samstag, 24. September verwandelte sich das Schulgelände rund um die Barbaraschule in einen bunten Kinder-Trödelmarkt. Die kleinen und großen Barbaraschüler boten auf Decken ihr Spielzeug zum Verkauf an, ihre Eltern Kinderkleidung und die Schulpflegschaft und der Förderverein Waffeln, Kaffee, Kaltgetränke und Grillwürstchen. Herzlichen Dank allen Helferinnen und Helfern, vor allem unserer Schulpflegschaftsvorsitzenden, Frau Derißen-Kreutzer für die perfekte Organisation.
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Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Buchholz,
sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr,

wir - als Schulpflegschaft der Barbaraschule - beziehen in diesem Schreiben Stellung zu dem Haushaltsentwurf 2021 der Stadt Mülheim an der Ruhr, in dem es um eine Kürzung des OGS-Eigenanteils der Stadt um 50% geht.

Eine Kürzung in dieser Höhe ist unserer Meinung nach nicht vertretbar und würde zu einem erheblichen Qualitätsverlust in der Betreuung führen. Viele Mülheimer Eltern sind auf die OGS Betreuung angewiesen und möchten ihre Kinder dort gut aufgehoben wissen und nicht nur „verwahrt“. Unsere Kinder verbringen in der Schule und der OGS einen großen Teil des Tages und es ist uns wichtig, dass gut geschulte und engagierte Mitarbeiter/Innen in dieser Zeit für sie da sind, sie begleiten und fördern. Die Kinder brauchen Kontinuität und Vertrauen in ihre Bezugspersonen. Dies sehen wir im Hinblick auf die geplanten Kürzungen erheblich gefährdet, denn damit würden auch Entlassungen und Stundenreduzierungen der Mitarbeiter/Innen zwangsläufig einhergehen.

Kinder brauchen Raum, Materialien und ein abwechslungsreiches Angebot, um sich frei und gesund entwickeln zu können. Dazu gehört die Möglichkeit, an sportlichen, kreativen oder künstlerischen Aktivitäten teilzunehmen. Wir wollen verhindern, dass die OGS zu einer „Verwahranstalt unserer Kinder“ wird, wie es teilweise in anderen Städten im Ruhrgebiet schon der Fall ist.

Und ja, Qualität hat ihren Preis, aber unsere Kinder sind es wert!

Wie passen die geplanten Kürzungen zu diesen Wahlprogrammen? – Gar nicht!

Die Kommunalwahlen liegen erst ein paar Monate zurück und beinahe alle Parteien haben damit geworben, sich für den Qualitätserhalt und den Ausbau von Bildungs- und Betreuungsangeboten in Mülheim einzusetzen. Hier sind einige Auszüge aus den Wahlprogrammen:

CDU

Die CDU fordert daher:
- alle unsere Grundschulen zu erhalten
-
die Offene Ganztagsschule (OGS) an den Grundschulen weiterhin in hoher Qualität anzubieten und bedarfsgerecht im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter auszubauen

Bündis 90 / die Grünen

Jedes Kind hat Anspruch auf soziale Kontakte und (frühkindliche) Bildung. Mit uns soll sich kein Elternteil zwischen Kindern und Beruf entscheiden müssen. Daher müssen die Betreuungsangebote kontinuierlich und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Familiengerechte Betreuung muss dabei flexibler werden. Wir stehen für eine qualitativ hochwertige, aber auch personell gut ausgestattete Betreuung in Kitas und in der OGS. Wir wollen möglichst kleine Gruppen und eine gute Ausstattung sicherstellen. Auch wollen wir dafür sorgen, dass in unseren Betreuungseinrichtungen gesundes Essen garantiert wird. Die Trägervielfalt ist ein wichtiger Bestandteil, den wir erhalten müssen.

SPD

Wir setzen uns zudem für den Erhalt des hochwertigen qualitativen Standards im Bereich des Offenen Ganztages (OGS) ein. Weitere Einsparungen dürfen hier nicht mehr erfolgen, da dieses zu einem Qualitätsverlust führen würde. Die OGS an Mülheimer Schulen hat einen weitaus höheren Standard als in anderen Städten und die Standards sind unter Beteiligung aller OGS-Träger erarbeitet und vereinbart worden. In Hinblick auf den Rechtsanspruch ab 2025 wäre ein Rückbau aus kurzfristigen finanziellen Gründen fatal, da uns so wertvolle Kapazitäten verloren gehen würden. Die OGS muss kostenfrei und auch in den Ferien zugänglich sein.

FDP

Die angespannte Haushaltssituation der Stadt darf nicht zu Lasten der Mülheimer Bildungslandschaft gehen. Kommunale Mittel müssen mehr denn je zielgerichtet und zukunftsorientiert investiert werden. Für uns steht unverändert die Qualität der Angebote im Bildungsbereich an erster Stelle. Hier darf nicht gespart werden, wenn Mülheim auch langfristig als Magnet und Anziehungspunkt für Bürger jeden Alters als hochwertiger Bildungsstandort gelten soll. In Mülheims Bildung zu investieren heißt langfristig zu denken.

Wir fragen uns, wie die Pläne für eine solch drastische Kürzung der OGS- Zuschüsse mit diesen Wahlversprechen in Einklang zu bringen sind?

Insbesondere Sie, Herr Buchholz, haben sich damit gebrüstet, dass Sie sich stark machen wollen für die Belange der Familien in Mülheim an der Ruhr und nicht zuletzt deswegen haben Ihnen viele Eltern bei der Wahl ihre Stimme gegeben. Und nun planen Sie massive Kürzungen der Bezuschussung der Trägeranteile für Kita und OGS. Das ist ein Schlag ins Gesicht der Kinder, Eltern und sämtlicher Träger von Betreuungseinrichtungen in Mülheim an der Ruhr. Zudem auch ein enormer Verlust Ihrer Glaubwürdigkeit.

Für uns sind die geplanten Kürzungen im OGS-Bereich nicht hinnehmbar!

Wir verlangen daher, die geplanten Kürzungen für KiTa und OGS nicht durchzuführen!!!

 Unterschrift Mady Derißen Kreutzer

Mit freundlichem Gruß

Mady Derißen-Kreutzer
Schulpflegschaftsvoritzende der Barbaraschule

nikolaus klassen
Alle Barbaraschüler und das ganze Barbarateam sagen: "Herzlichen Dank, lieber Nikolaus!"
nikolaus erwachsene

(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

   
© GGS Barbaraschule Mülheim