Vorsitzende: Fr. Ripholz, Schulleiterin
 
 Lehrervertreter  Elternvertreter
 Fr. Schachner, Konrektorin  Fr. Braun
 Hr. Ahmeti  Fr. Fieberg
 Fr. Bollmann  Fr. Thiemann
 Fr. Bruckmann  Hr. Krüger-Klaus
 Fr. Laaks  Fr. Tietz
 Fr. Steger  Fr. K. Müller
  
 Stellv. Lehrervertreter  Stellv. Elternvertreter
 Fr. Dreyer  Fr. Hübner
 Hr. Haiduk  Fr. Thissen
 Fr. Schamp  Hr. Nierhaus
 Fr. Smuda  Fr. Trein
 Fr. Stotz  Hr. Lübking
 Fr. Wieczorek  Fr. Bohnes
 
 Gäste
 Fr. Gattnar, OGS-Elternvertreterin
 Fr. Polednik, OGS-Elternvertreterin
 Fr. Volmer, OGS-/VGS-Koordinatorin
 Hr. Hill, Vorsitzender des Fördervereins

(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.


(2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten:

- Schulprogramm

- Abschluss von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Partnern

- Festlegung der beweglichen Ferientage

- Einrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote

- Organisation der Schuleingangsphase

- Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zubeschaffen sind

- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten

- Grundsätze zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

- Grundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen

- Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring, Schulhaushalt

- Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters

- Ausnahmen vom Alkoholverbot

- Empfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung

   
© GGS Barbaraschule Mülheim