„Handys (Smartphones) und zunehmend auch Smartwatches sind in der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler in hohem Maße präsent. Ihre Nutzung beeinflusst den Schulalltag, zunehmend auch in negativer Art und Weise. Um Ablenkungen zu minimieren, Konflikte zu vermeiden und auch um ein bewusstes, verantwortungsvolles Medienverhalten zu fördern, sind verbindliche und transparente Handyregeln, die auf dem Schulgelände […] gelten, von herausragender Bedeutung.“[1]
Gemäß unserer Bildungs- und Erziehungsvereinbarung ist der Umgang mit Handys und Smartwatches klar geregelt.
Regel 10 für Schülerinnen und Schüler:
„Ich darf kein Handy und keine Smartwatch in der Schule benutzen.“
Diese Regel bezieht sich auf den gesamten Schultag an der Barbaraschule und schließt die Betreuungszeiten in der VGS und OGS ein.
Die digitalen Geräte müssen ausgeschaltet oder im Schul-/Flugmodus sein und in der Schultasche aufbewahrt werden.
Auf Klassenfahrten oder bei Unterrichtsgängen sind Smartphones und Smartwatches nicht erlaubt.
Auch in dringenden Fällen läuft die Kommunikation zwischen der Schule und den Eltern über die Mitarbeitenden der Schule, nicht über das Kind und sein digitales Endgerät.
Das Barbarateam nutzt Handys und Smartwatches aufgrund seiner Vorbildfunktion in dafür vorgesehenen Bereichen, wie den Teamräumen, oder zu Unterrichtszwecken in den Klassen- und Gruppenräumen.
Eltern ist das Fotografieren und Filmen während Schulveranstaltungen aus Gründen des Datenschutzes untersagt.
Die an der Barbaraschule vereinbarte Vorgehensweise bei Fehverhalten bezieht den nicht korrekten Umgang mit Smartphones und Smartwatches mit ein (siehe Anhang).
Darüber hinaus gilt:
Ist eine Smartwatch am Arm eines Kindes zu sehen, muss es diese unverzüglich abnehmen und in den Tornister stecken. Wenn eine Smartwatch/ein Handy/ein Smartphone Geräusche macht, muss das Kind das Gerät eigenständig aus- oder in den Flugmodus schalten. Wenn es dies nicht kann, nimmt die Lehrkraft das Gerat an sich und kontaktiert die Eltern des Kindes, die das Gerät an der Schule abholen.
Diese Ordnung - beschlossen durch die Schulkonferenz am 02.06.2025 - tritt am 11.06.2025 in Kraft und wird jährlich durch die Schulkonferenz überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen.
gez. G. Ripholz, Schulleiterin
Vorsitzende der Schulkonferenz
[1] Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Smarter Umgang mit Handys – Handlungsempfehlungen zu Smartphones und Smartwatches in Schulen. März 2025. S. 2 (handlungsempfehlung-handynutzung_250325.pdf)